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Fischereischeine

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.

Die Fischereiprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt. Ansprechpartnerin dort ist Frau Katz, Telefon: 02351/9666324

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
  • aktuelles Passfoto

Gebühren:

  • 5-jahres Fischereischein 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein 16,00 €
  • Jugendfischereischein 8,00 €
  • Sonderfischereischein 16,00 € (für 1 Jahr); 48,00 € (für 5 Jahre)