Beglaubigungen
Das Bürgerbüro beglaubigt Abschriften und Ablichtungen nur, wenn das Orginal ebenfalls von einer Behörde (auch Zeugnisse) ausgestellt worden sind, oder die Abschrift oder Ablichtung einer Behörde vorgelegt werden muß.
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden dürfen nur bei den ausstellenden Standesämtern beglaubigt werden.
Kosten / Gebühren je Seite: 3,75 €
Beglaubigungen von Unterschriften:
Auch Unterschriften beglaubigt das Bürgerbüro nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten oder sie ausdrücklich anerkennen.
Kosten / Gebühren: 2 €



