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An-, Um- und Abmeldung von Einwohnern

Für die Anmeldung benötigen Sie:

Hinweis: Alle Personen, die nach Balve oder in eine andere Stadt ziehen bzw. innerhalb Balves umziehen, haben sich binnen einer Woche bei der Stadt Balve als Meldebehörde an- bzw. umzumelden. Zuständige Stelle innerhalb der Stadtverwaltung ist das Bürgerbüro.

Personalausweis und/oder Reisepaß Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein erhältlich im Bürgerbüro). Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen Unterlagen vorzulegen.

Eine Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei einer Aufgabe des Nebenwohnsitzes vorzunehmen.

Für die Abmeldung benötigen Sie:

Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde" (Meldeschein erhältlich im Bürgerbüro).

Für die Ummeldung benötigen Sie:

Personalausweis und/oder Reisepaß Vordruck "Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde".

Auch wenn Sie innerhalb von Balve umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche der Stadt Balve mitteilen. Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter vorzunehmen.

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