Zum Inhalt der Seite Zur Hauptnavigation Zur Unternavigation Schriftgrösse ändern
Home Kontakt Sitemap Impressum Barrierefreiheit

Fundbüro

Im Bürgerbüro können Sie gefundene Gegenstände abgeben und nach Gegeständen fragen, die Sie verloren haben. Die Anzeigepflicht gefundener Gegenstände ab einem Wert von 10,00 € ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gem. § 973 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige das Eigentum an der Sache, wenn der Verlierer nicht ermittelt werden kann.

Bitte beachten Sie auch die Mitteilungen bezüglich gefundener Gegenstände in der örtlichen Presse.

nach oben Home Kontakt Sitemap Impressum