Schwerbehinderten-Ausweis
Schwerbehindertenausweise werden im Bürgerbüro verlängert. Änderungen beim Schweregrad der Behinderung werden durch den Fachdienst Schwerbehindertenrecht und BAföG in Altena, Bismarckstr. 17, im Kreishaus 2 wahrgenommen. Entsprechende Antragsformulare werden im Bürgerbüro ausgegeben.
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Auf Antrag wird der Grad der Behinderung und sogenannte Merkzeichen festgestellt. Merkzeichen sind z.B "G" für gebehindert, "aG" für außergewöhnlich gehbehindert, "BI" für blind oder "H" für hilflos. Anträge erhalten Sie hier oder in Papierform in den Rathäusern der Städte und Gemeinden sowie beim Märkischen Kreis.
Bei einem Grad der Behinderung von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Ausweis für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr erteilt werden.
Ihren Schwerbehindertenausweis können Sie im Bürgerbüro der Stadt Balve für maximal 5 Jahre verlängern lassen, sofern noch Platz auf Ihrem Ausweis ist. Beim Märkischen Kreis in Altena ist eine unbefristete Verlängerung möglich.
Weiter Informationen zu Behinderungen, Merkzeichen und Nachteilausgleichen erhalten Sie unter http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/.
Weiter Auskünfte erhalten Sie hier:
Kreishaus 2 Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
