Personalausweis und Reisepass
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Personalausweis
Hinweis auf die allgemeine Ausweispflicht
Das deutsche Personalausweisrecht schreibt vor, dass jeder meldepflichtige Deutsche über 16 Jahren einen gültigen Personalausweis
besitzen muss. Die Ausweispflicht wird auch mit einem vorläufigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass erfüllt. Wer jedoch
gegen die Ausweispflicht verstößt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder sogar mit einem
Bußgeld rechnen.
Ausstellung von Personalausweisen
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird von der Einwohnermeldeabteilung im automatisierten Verfahren erstellt.
Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Innerhalb von ca. 3-4 Wochen wird der Ausweis bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Nach erfolgter Fertigstellung des neuen Ausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin werden Sie schriftlich in Form eines „PIN-Briefes"
zur Abholung Ihres neuen Personalausweises aufgefordert.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten
abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch die schriftliche Vollmacht zur Abholung ausgefüllt sein.
Personalausweise dürfen nicht verlängert werden. In einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann bei der Beantragung eines
Personalausweises auch noch ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten ausgestellt werden.
Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist ein biometritaugliches Lichtbild erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Antragstellung müssen sie folgende Unterlagen vorlegen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand).
Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet
sein, unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig in Balve ein Ausweisdokument
beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
- der alte Personalausweis; wenn kein alter Personalausweis vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Reisepass/ Geburts- oder
Heiratsurkunde. Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedler-
bescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
- sollte der Personalausweis bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres, jedoch im zeitlichen Zusammenhang mit der Vollendung
des 16. Lebensjahres (Zeitraum: 3 Monate vorher) beantragt werden, so ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, so ist dieses ebenfalls nachzuweisen. Die Einverständniserklärung ist nicht
erforderlich, wenn der Personalausweis erst nach der Vollendung des 16. Lebensjahres ausgehändigt wird.
- Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre, Antragsteller über 24 Jahren erhalten einen
Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Gebühren
• Ausstellung des neuen Personalausweises für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
• Ausstellung des neuen Personalausweises für Personen über 24 Jahren: 28,80 €
• Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar zu entrichten.
Elektronische Identität
Am 1. November 2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.personalausweisportal.de
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Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2006 gibt es keine Kinderausweise mehr, sondern nur noch Kinderreisepässe.
Die bisherigen Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular (erhältlich im Bürgerbüro)
-
Einverständniserklärung der Eltern (persönliches Erscheinen erforderlich). Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen,
ist das Sorgerecht nachzuweisen. -
Die neuen Kinderreisepässe müssen ein Foto und Angaben zu Augenfarbe und Größe des Kindes enthalten. Das Kind darf auf dem
Foto keine Kopfbedeckung tragen. Das Foto muss den neuen EU-Richtlinien gemäß Fotomustertafel entsprechen. -
Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der
Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann. -
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Ab dem 12. Lebensjahr kann wahlweise
ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Dafür wird die Zustimmung beider Elternteile benötigt.
Das Erscheinen des Kindes bei der Antragstellung ist zum Zwecke der Identifizierung erforderlich.
Ab dem 10. Lebensjahr besteht für das Kind Unterschriftspflicht.
Der Kinderreisepass wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt.
Gebühren: 13,- € (am Tag der Antragstellung zu entrichten)
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Reisepass, vorläufiger Reisepass
Ab dem 01.11.2007 gibt es den e-Pass der zweiten Generation.
Seit ca. zwei Jahren gibt es den biometrischen Reisepass (e-Pass) in Deutschland, bei dem die persönlichen Daten und das Passfoto des
Passinhabers digital auf einem äußerlich "unsichtbaren" Chip im Passdeckel gespeichert wird.
Zusätzlich dazu werden bei Reisepässen, die ab dem 02.11.2007 beantragt werden, die Fingerabdrücke vom rechten und linken Zeigefinger
gespeichert. Die Fingerabdrücke werden bei der Antragstellung im Bürgerbüro mit einem Scanner erfasst.
Mit dem elektronischen Pass (e-Pass) wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch
echter Pässe durch andere Personen als den Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des
Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. Mit dem neuen Reisepass gibt es auch neue Anforderungen an die Passbilder. Die
biometrische Gesichtserkennung funktioniert nur, wenn das Gesicht von vorn, unverdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck zu sehen ist.
Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
Es wird in Deutschland keinen generellen Austausch der nichtbiometrischen Reisepässe geben.
Hinweise zur Beantragung neuer und vorläufiger Reisepässe
- Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird im Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Wenn sie einen neuen
Reisepass beantragen möchten, müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer Identität sowie zur Unterschriftsleistung des Passes
grundsätzlich persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich ist ein Reisepass auszustellen, der über einen Chip verfügt, auf dem (in der Regel) die biometrischen Merkmale "Lichtbild"
und "Fingerabdrücke" gespeichert wird. Damit hat die Passbewerberin/der Passbewerber grundsätzlich nicht das Wahlrecht, einen e-Pass
oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Kann ein Reisepass (e-Pass) voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen
Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Kann dieser auch im Expressverfahren
(Herstellungsdauer höchstens 3 Werktage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, so ist (nur dann!)
ein vorläufiger Reisepass auszustellen.
- Die Gültigkeitsdauer des e-Passes für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre, Antragsteller über 24 Jahre erhalten einen Reisepass
mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
- Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig!
Eine vor dem 1. November 2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig.
Sofern ein Kind bereits vor dem 1. November 2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des
Kindereintrages durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 1. November 2007 erfolgen.
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Der Expresspass
Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass (für Vielreisende) erhältlich und vor allem für Bürger interessant,
die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Die Anlieferung der Dokumente in der Behörde erfolgt innerhalb von 3 Werktagen.
Notwendige Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen
Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Das Gesicht muß von vorn,
unverdeckt und möglichst mit neutralem Ausruck zu sehen sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig in Balve ein Ausweisdokument
beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
- Der alte Reisepass; Wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Personalausweis.
- Bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig
ein Ausweisdokument bantragt wird.
- Bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung eines Elternteiles (persönliches Erscheinen) erforderlich.
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Gebühren
| Standard (32 Seiten) | Standard (48 Seiten) Vielreisende | Expresspass (32 Seiten) | Expresspass (48 Seiten) Vielreisende |
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| Reisepass 6 Jahre gültig (bis 24. Lebensjahr) | 37,50 | 59,50 | 69,50 | 91,50 |
| Reisepass 10 Jahre gültig (ab 24. Lebensjahr) | 59,00 | 81,00 | 91,00 | 113,00 |
| Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) | 26,00 | ./. | ./. | ./. |
| Kinderreisepass | 13,00 | ./. | ./. | ./. |
Die Gebühren sind am Tag der Antragstellung in BAR zu entrichten.
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