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Baugenehmigungen, Anträge nach § 67 BauO NRW

Hinweise:

Anträge nach § 67 BauO NW (Genehmigungsfreistellung) sind bei der

Stadt Balve
- Bauamt -,
Widukindplatz 1,
58802 Balve

einzureichen. Baugenehmigungsbehörde ist der Märkische Kreis.

Anträge nach §§ 68 ff. BauO NW (Antrag auf Baugenehmigung) sind bei dem

Märkischen Kreis
- Amt für Planen und Bauen -,
Heedfelder Str. 45,
58509 Lüdenscheid,

einzureichen.

Zur Beschleunigung der Verfahren sollten Sie folgendes tun:

Bei Anträgen nach §§ 68 ff. eine Ausfertigung an die Stadt Balve (Adresse s.o.) alle weiteren Ausfertigungen an den Märkischen Kreis (Adresse s.o.) abgeben bzw. übersenden, auf dem Anschreiben aber darauf hinweisen, daß eine Ausfertigung bei der Stadt Balve vorliegt!

Sinnvoll ist es, gleichzeitig mit den Bauvorlagen den Antrag auf Wasseranschluß und Kanalanschluß bei den Stadtwerken Balve einzureichen.

Stadtwerke Balve
Widukindplatz 1
58802 Balve

Tel.: 02375/926-154 oder 02375/926-254
Fax: 02375/926-160

e-mail: c.glaenzel@balve.de für Abwasser, t.hinz@balve.de für Trinkwasser

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