Baugenehmigungen, Anträge nach § 67 BauO NRW
Hinweise:
Anträge nach § 67 BauO NW (Genehmigungsfreistellung) sind bei der
Stadt Balve
- Bauamt -,
Widukindplatz 1,
58802 Balve
einzureichen. Baugenehmigungsbehörde ist der Märkische Kreis.
Anträge nach §§ 68 ff. BauO NW (Antrag auf Baugenehmigung) sind bei dem
Märkischen Kreis
- Amt für Planen und Bauen -,
Heedfelder Str. 45,
58509 Lüdenscheid,
einzureichen.
Zur Beschleunigung der Verfahren sollten Sie folgendes tun:
Bei Anträgen nach §§ 68 ff. eine Ausfertigung an die Stadt Balve (Adresse s.o.) alle weiteren Ausfertigungen an den Märkischen Kreis (Adresse s.o.) abgeben bzw. übersenden, auf dem Anschreiben aber darauf hinweisen, daß eine Ausfertigung bei der Stadt Balve vorliegt!
Sinnvoll ist es, gleichzeitig mit den Bauvorlagen den Antrag auf Wasseranschluß und Kanalanschluß bei den Stadtwerken Balve einzureichen.
Stadtwerke Balve
Widukindplatz 1
58802 BalveTel.: 02375/926-154 oder 02375/926-254
Fax: 02375/926-160e-mail: c.glaenzel@balve.de für Abwasser, t.hinz@balve.de für Trinkwasser



