Hundesteuer
Besteuert wird das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung vom 15.12.2010.
http://www.balve.de/dokumente/Satzungen_Balve/Hundesteuersatzung.pdf
Alle Hunde in einem Haushalt gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Die aktuellen jährlichen Steuersätze betragen seit dem Jahr 2011 bei Haltung von
- nur 1 Hund: 72,00 Euro
- 2 Hunden: je Hund 90,00 Euro
- 3 und mehr Hunden: je Hund 102,00 Euro
Ausgehend von den Festsetzungen des Landesgesetztes NRW wird für Hunde nach § 3 und § 10 eine erhöhte Hundesteuer erhoben:
- 1 Hund 504,00 Euro
- 2 und mehr Hunde je Hund 756,00 Euro
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Der Beginn der Hundehaltung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt Balve anzuzeigen. Hunde, die unter die §§ 3 oder 10 Landeshundegesetz NRW (LHundGNRW) fallen, müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Zur Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben und das Ende der Hundehaltung z.B. durch tierärztliche Bescheinigung, Vertrag, Bestätigung des neuen Besitzers o.ä. nachzuweisen.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne Frau Sorm (Tel. 02375/926-132 oder Herr Schwartpaul (Tel. 02375/926.232) zur Verfügung.



