Beglaubigungen, Unterschriftsbeglaubigungen
Bitte beachten Sie: Geburts- Abstammungs- Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
Beglaubigung einer Fotokopie: 3,75€ je zu beglaubigende Kopie
Unterschriftsbeglaubigung: 2,00€
Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie
Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliches Erscheinen zwingend Notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Ihre Ansprechpersonen
-
Frau Helga Wegerhoff
h.wegerhoff@balve.de 02375 / 926-109 Adresse | Sprechzeiten | Details -
Frau Christina Prior
c.prior@balve.de 02375/926-110 Adresse | Sprechzeiten | Details