Kinderreisepass

Kinder mit der deutschen Staatsangehörigkeit können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist unbedingt erforderlich.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der ersten Ausstellung beträgt 1 Jahr. Er kann vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Auch dieser Antrag ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen. Jeder Kinderreisepass ist mit einem Lichtbild (weitere Informationen hierzu siehe unten) auszustellen. Ist das Kind bereits 10 Jahre alt, muss es den Kinderreisepass unterschreiben. Fingerabdrücke werden in den Kinderreisepass nicht aufgenommen.

Notwendige Unterlagen

  • Für alle Kinder ist unabhängig vom Alter grundsätzlich 1 aktuelles Lichtbild in Passbildgröße (35 mm breit, 45 mm hoch) mitzubringen. Für das Lichtbild gelten die gleichen Anforderungen wie beim EU-Biometrie-Pass (siehe hierzu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Berlin). Das Kind muss ebenfalls mit vorsprechen, damit es anhand des Lichtbildes identifiziert werden bzw. das schreibfähige Kind seinen Kinderreisepass eigenhändig unterschreiben kann.
  • Antragsformular (im Bürgerbüro erhältlich) mit der Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten, aus der hervorgeht, dass beide Erziehungsberechtigten die Ausstellung eines Kinderreisepasses wünschen. Ein Erziehungsberechtigter mit eigenem Ausweis muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein. Es werden zudem Angaben zur Größe und Augenfarbe des Kindes benötigt.
  • Ggfs. Geburtsurkunde und Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis oder Einbürgerungsurkunde.
  • Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist das Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss vom Gericht nachzuweisen.

Zuständige Abteilungen

  • Fachbereich 1