Reisepässe (EU-Biometrie-Pass), Expresspässe, vorläufige Reisepässe
Die neue Reisepassgeneration wird in einem neuen Design mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgegeben. Seit einigen Jahren gibt es den biometrischen Reisepass (e-Pass) in Deutschland. Auf dem Chip des Reisepasses werden die persönlichen Daten und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit sollen Reisepässe noch sicherer gegen Fälschungen und Missbrauch geschützt werden.
Diesen e-Pass gibt es nun seit dem 1. März 2017 in einem neuen Format.
Weitere Informationen über die Sicherheitsmerkmale des neuen Reisepasses erhalten Sie hier (Flyer des BMI)
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses wird vom Bürgerbüro im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Die Lieferzeit beträgt ca. 4 bis 5 Wochen. Bereits bei der Beantragung erhalten Sie von uns die Dokumentennummer Ihres Reisepasses.
Unter dem Punkt Bürgerservice können Sie mit der Eingabe der Dokumentennummer den Status Ihres Reisepasses abrufen.
Besonders Eilige können den Reisepass als Express-Reisepass gegen ein zusätzliche Gebühr von 32 € (Lieferung innerhalb von 3-4 Werktagen ab Antragseingang bei der Bundesdruckerei) in Berlin erhalten.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Besonderheit bei Jugendlichen unter 18 Jahren: Hier ist zusätzlich die Einverständniserklärung eines Elternteils (persönliches Erscheinen) erforderlich.
Vorläufiger Reisepass:
Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses wird ebenfalls im automatisierten Verfahren erstellthttp://www.balve.de/
Notwendige Unterlagen
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit in der Größe von mindestens 45 x 35 mm (ohne Rand). Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Die Bilder müssen ausreichend ausgeleuchtet sein. Das Gesicht muss von vorn, unverdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck zu sehen sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig in Balve ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann
- der alte Reisepass; wenn kein alter Reisepass vorhanden ist, zwecks Identitätsfeststellung Personalausweis.
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird
- bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung eines Elternteils (persönliches Erscheinen) erforderlich.
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