Schwerbehindertenausweis
Zuständige Behörde für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung ist der
Märkische Kreis
Fachdienst Schwerbehindertenrecht
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Tel. 02352/966-60
Sie erhalten beim Bürgerbüro der Stadt Balve Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehinderten-ausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung oder Behinderung).
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen
Schwerbehindertenausweise werden durch den Märkischen Kreis verlängert. Die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises wird in der Regel um 5 Jahre verlängert. Beträgt der letzte Geltungszeitraum des Ausweises weniger als 5 Jahre, kann der Ausweis nur für ein weiteres Jahr verlängert werden.
Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat
Seit dem 01.09.2014 wird in Nordrhein-Westfalen der neue Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat ausgestellt. Die alten Papierausweise bleiben weiterhin gültig. Es steht den Ausweisinhabern frei, ihren alten Ausweis gegen einen neuen Ausweis in Scheckkartenformat einzutauschen. Die Anträge hierfür erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Balve oder hier.
Erforderliche Unterlagen hierfür:
- 1 aktuelles Passbild
- der „alte“ Schwerbehindertenausweis
Parkausweis für Schwerbehinderte
Zuständig für die Ausstellung von Parkausweisen für Schwerbehinderte ist der
Märkische Kreis
Straßenverkehrsamt
Griesenbraucker Str. 6
58636 Iserlohn
Tel. 02352/966-60
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes
- Personalausweis
- Lichtbild
Voraussetzung hierfür ist das Merkmal "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) bzw. "bl" (blind), das im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein muss.
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden.
Dieser berechtigt dazu unter anderem:
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
- auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.
Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Ansprechpersonen
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 1