Denkmalschutz - Bewahren, was Geschichte erzählt
Denkmalschutz und Denkmalpflege übernehmen in Deutschland wichtige Funktionen zum Schutz der historischen Gebäude. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Denkmalschutzes gewährleisten, dass historische Immobilien erhalten und geschützt werden.
Warum ist Denkmalschutz wichtig?
Denkmäler sind Zeugen der Vergangenheit. Sie erzählen Geschichten über die Menschen, ihre Lebensweisen und die Architektur verschiedener Epochen. Der Schutz dieser Objekte bewahrt nicht nur die kulturelle Vielfalt, sondern fördert auch das Bewusstsein für unsere Wurzeln und die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.
Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW
Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtige Maßnahmen an Baudenkmälern können beispielsweise ein An- und Umbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder der Haustechnik sein.
Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 36 Denkmalschutzgesetz
Für Baudenkmäler können Eigentümerinnen und Eigentümer Steuervergünstigungen geltend machen. Bescheinigungsfähig sind Kosten, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter des Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten und das Gebäude sinnvoll zu nutzen.
Fördermöglichkeiten
Die Förderung von Denkmälern erfolgt durch Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und durch Förderprogramme des Bundes. Die Bearbeitung und Abwicklung der Förderprogramme des Landes und des Bundes erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Kontaktdaten:
Frau Annette Klute
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg
Tel.: 02931/82-2399
annette.klute(@)bra.nrw.de
Denkmalfoerderung_Programmaufruf_2025.pdf
Weitere Informationen zum Denkmalschutz und einer steuerlichen Bescheinigung finden Sie in dem untenstehenden Merkblatt sowie in dem aktuellen Denkmalschutzgesetz: