Steuersätze und Gebühren 2024

Steuerart

Erklärung

Höhe

Grundsteuer A:

Land- und forstwirtschaftl. genutzter Grundbesitz          

  395%

Grundsteuer B:

Bebauter und bebaubarer Grundbesitz

  675%

Gewerbesteuer:

 

  480%

Hundesteuer:

a) wenn ein Hund gehalten wird

    72 €

Hundesteuer:

b) wenn zwei Hunde gehalten werden, Betrag je Hund

    90 €

Hundesteuer:

c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, Betrag je Hund

  102 €

Hundesteuer:

d) ein gefährlicher Hund

  504 €

Hundesteuer:

e) zwei oder mehr gefährliche Hunde, Betrag je Hund

  756 €

Abfallbeseitigungsgebühr:

je Einwohner und Einwohnergleichwert

Stichtage für die personenbezogenen Veränderungen:

Quartale 01.01., 01.04.,01.07.,01.10.

    122 €

Wassergeld:

Verbrauchsgebühr

   2,38 € /cbm
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 4

 162,00 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 10

271,70 €
+ 7 % MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 16

 483,70 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Q3 = 25

697,60 €
+ 7% MWSt.

Jährl. Grundgebühr pro Wasserzähler:

Verbundzähler

2290,70 €
+ 7% MWSt.

AbwasserbeseitigungKanalbenutzungsgebühren: 

Gebührenmaßstab allgemein

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

  3,30 €

0,66 €

 

Gebührenmaßstab für Gebührenpflichtige, deren Grundstücke ab dem 01.01.2023 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen wurden und die bislang nicht zu Kanalanschlussbeiträgen herangezogen worden sind

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

 

 3,45 €

0,69 €

 

 

Gebührenmaßstab für Gebührenpflichtige, die in den Fällen des § 7 KAG vom Ruhrverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden

Schmutzwassergebühr pro cbm

Niederschlagswassergebühr je m² bebauter/befestigter Grundstücksfläche pro qm

1,31 €

0,52 €

 

Klärschlammbeseitigung:

pro abgefahrenen cbm Grubeninhalt

    30,15 €

Stand: 02.01.2024