Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
  • Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG

Hier finden Sie Informationsflyer in verschiedenen Sprachen:

Flyer: Bildungs- und Teilhabehabepaket - deutsch (PDF)

Flyer: Bildungs- und Teilhabehabepaket - arabisch (PDF)

Flyer: Bildungs- und Teilhabehabepaket - russisch (PDF)

Flyer: Bildungs- und Teilhabehabepaket - türkisch (PDF)

Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen.

Leistungen aus dem Härtefallfond für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten folgende Kinder und Jugendliche aus finanziell bedürftigen Familien:

  • kein Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • vergleichbare finanzielle Mittel wie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre alt sind und
  • Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.

Es wird nur ein Zuschuss gewährt, da das Mittagessen im Regelbedarf des Kindes enthalten ist.
Die Eltern haben einen Eigenanteil von 1 € pro Mittagessen zu tragen.

Die Vorlage nachfolgend aufgeführter Unterlagen ist bei einer Antragstellung unumgänglich:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Aktueller Mietnachweis
  • Nachweis über Kredit- und alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen
  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate

Antragsverfahren

Die Anträge sind für jedes Schulhalbjahr/Kindergartenhalbjahr gesondert zu stellen. Sie sind jeweils zum 15. September und 15. März eines Jahres für das aktuelle Schulhalbjahr/Kindergartenhalbjahr zu stellen.

Antragsformular als PDF