Schulen

Die Stadt Balve verfügt über drei Grundschulen im Primarbereich, sowie eine Realschule im Sekundarbereich I am Schulstandort „Krumpaul“.

Hier zur Ferienbetreuung verbindlich anmelden.

Die Ferienbetreuung findet nur für Kinder statt, die bereits die OGS besuchen. Die Anmeldungen für die Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und den pädagogischen Ganztagen können Sie hier verbindlich vornehmen.

OGS Balve - Beckum - Garbeck

Die Anmeldung für die OGS gilt für ein Schuljahr (01.08. - 31.07.) und ist bindend. Im laufenden Schuljahr sind An- und Abmeldungen nur in begründeten Ausnahmefällen (Zu- und Wegzüge, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe) möglich.

Tipp: Bitte lesen Sie sich zunächst das Merkblatt zum Einkommen sorgfältig durch und halten Sie Bilddateien der benötigten Einkommensnachweise bereit. Dann lässt sich das Anmeldeformular ohne Unterbrechungen gut ausfüllen. Sollten Sie noch Nachweise nachreichen müssen, dann können Sie die an die E-Mail-Adresse team.jugend.schule(@)balve.de mit Angabe des Vor- und Nachnamens des Kindes nachreichen.

Hier das Anmeldeformular starten

Elternbeitrag OGS

Die Elternbeiträge ergeben sich aus der aktuellen Elternbeitragssatzung. 
Hieraus ergibt sich der monatlich zu leistende Beitrag nach dem Jahresbruttoeinkommen:
unter 17.000 €  ist die OGS beitragsfrei

bis 25.000 €30,00 €       bis 37.500 €60,00 €
bis 50.000 €90,00 €       bis 62.500 € 120,00 €
bis 75.000 € 150,00 €       über 75.000 €180,00 €


Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 5 der Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Offene Ganztagsschule oder eine Tageseinrichtung für Kinder oder nutzt ein Angebot der Kindertagespflege, so werden die Beiträge für das zweite Kind um 50 % ermäßigt; für jedes weitere Kind entfallen die Beiträge. Dies ist durch einen geeigneten Nachweis zu belegen.

Nähere Einzeleinheiten zur Berechnung des Einkommens und Möglichkeiten der Befreiung ergeben sich ebenfalls aus der Satzung.

Vormittagsbetreuung bis 13 Uhr

Bis ca. 13.15 Uhr bzw. bis zur Beendigung der 6. Unterrichtsstunde können Kinder ggfls. auch betreut werden. Dies ist dann eine andere Betreuungsform, die sich ganz eindeutig von der OGS und dem pädagogischen Konzept abgrenzt. Es gibt kein Mittagessen und keine Hausaufgabenbetreuung. Die „13.00 Uhr-Kinder“ müssen nicht verbindlich jeden Tag teilnehmen. Der Beitrag, den die Erziehungsberechtigten zu leisten haben, beträgt zurzeit einkommensunabhängig 45,00 € pro Monat.

Auch hier werden die Beiträge für das zweite Kind um 50 % ermäßigt; für jedes weitere Kind entfallen die Beiträge. Dies ist durch einen geeigneten Nachweis zu belegen.

Die Anmeldung für die Vormittagsbetreuung gilt ebenfalls für ein Schuljahr (01.08. bis 31.07) und ist bindend. Im laufenden Schuljahr sind An- und Abmeldungen nur in begründeten Ausnahmefällen (Zu- und Wegzüge, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe) möglich.

Anmeldeformular

Grundschulen und Sekundarstufe 1 in Balve vor Ort

Schulentwicklungsplan 2014

Download Schulentwicklungsplan (PDF)

Herkunftssprachlicher Unterricht im Märkischen Kreis

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, die interkulturellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu erhalten bzw. zu verbessern. Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig. Je nach Größe der Lerngruppe stammen die Teilnehmer aus verschiedenen Schulen und werden (oftmals nachmittags) an einer Schule zentral unterrichtet.

Informationen des Märkischen Kreises (PDF)