Fischereischeine

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern innerhalb des Bundesgebietes.

Er ist im Rathaus- Bürgerbüro- erhältlich. Hier werden auch Fischereischeine verlängert.

 

Es gibt zwei Arten von Fischereischeinen:

1.) den Jugendfischereischein für Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben. Es besteht die Möglichkeit nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und einer abgelegten Fischereiprüfung bereits einen Fischereischein für Erwachsene zu erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

2.) den Fischereischein kann jede Person über sechzehn Jahren erhalten, die eine Fischereiprüfung abgelegt hat. Es besteht die Möglichkeit der Ausstellung/bzw. Verlängerung für ein oder für fünf Jahre.

Bei der Jahres-/bzw. Fünfjahresfrist zählt das laufende Jahr bereits mit.

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den

Landrat des Märkischen Kreises
-Untere Jagdbehörde-
Postfach 2080
58505 Lüdenscheid

gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.                  

Weitere Information zur Fischerprüfung finden Sie auf den Internet-Seiten des Märkischen Kreises unter maerkischer-kreis.de

Ansprechpartnerin beim Märkischen Kreis ist Frau Spelsberg Tel.: 02351 966- 6324

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
  • aktuelles Passfoto

Zuständige Abteilungen

  • Fachbereich 1