Namensrechtliche Erklärungen

Erklärungen zur Namensführung in der Ehe oder zur Namensführung eines Kindes und die dazu ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen werden hier beurkundet.

Bei Auslandsbeteiligung werden außerdem Erklärungen zur Wahl eines ausländischen Namensrechts beurkundet.

Rechtsgrundlagen

§§ 1355 und 1617 ff. BGB

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