Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Voraussetzung: Keine Zahlungsrückstände bei der Stadt Balve
Zuständige Abteilungen
- Fachbereich 2
Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Voraussetzung: Keine Zahlungsrückstände bei der Stadt Balve