Untersuchungsberechtigungsscheine

Das Bürgerbüro der Stadt Balve stellt Untersuchungsberechtigungsscheine auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr aus.

Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt: 

  • Erstuntersuchung
  • 1. Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchungen
  • Außerordentliche Untersuchung
  • Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
  • bei Wechsel des Arbeitgebers
  • bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines

Zuständige Abteilungen

  • Fachbereich 1