Verbrauchsabrechnung Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser

Wassergebühren 
Die Wassergebühren im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Balve teilen sich in Grund- und Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr richtet sich nach dem aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommenen Frischwasser in m³.
Auf die Gebühr werden vier Vorauszahlungen (Abschläge) zu den Terminen
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres erhoben. 
Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. bei erstmaliger Veranlagung nach Schätzwerten. 
Für einen installierten Wasserzähler wird eine monatliche Grundgebühr, die je nach Größe des Wassermessers variiert, erhoben. 
Die Verbrauchsgebühr und die Grundgebühr werden mit dem verminderten Umsatzsteuer-Satz von z. Zt. 7 % in Rechnung gestellt. 

Abwassergebühren 
Die Abwassergebühren bestehen aus Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.

Schmutzwassergebühr:
Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist das auf dem Grundstück verbrauchte Frischwasser in m³. Für nicht dem Abwassersystem der Stadtwerke zugeleitetes Schmutzwasser (Gartenwasser, Brauchwasseranlagen, etc.) besteht die die Möglichkeit der Reduzierung der Schmutzwassergebühr.

Niederschlagswassergebühr: 
Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der versiegelten und befestigten Flächen auf Ihrem Grundstück in m².

Für beide Gebühren wird keine Umsatzsteuer berechnet. Es werden vier Vorauszahlungen (Abschläge) zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres erhoben. 
Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. bei erstmaliger Veranlagung nach Schätzwerten.

Die aktuellen Gebührensätze finden Sie über diesen Link.

weiterführende Informationen

Die aktuelle Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und die Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung finden Sie im Bereich Ortsrecht der Stadt Balve.