Balver Mitfahrbörse

Mitfahrgelegenheiten bieten oder suchen

Mobilität für alle – Balver Mitfahrbörse unter diesem Motto bietet die Stadt Balve hier ab sofort die Möglichkeit eine Mitfahrgelegenheit zu suchen oder eine Mitfahrgelegenheit anzubieten.

Dieses Angebot wird ebenfalls in der Balver App veröffentlich.

Hinweis: Die Stadt Balve nimmt die Fahrangebote und Mitfahrwünsche von natürlichen Personen entgegen und veröffentlich sie in der App und im Web. Fahrer und Mitfahrer entscheiden selbständig, ob und zu welchen Bedingungen eine Mitfahrt zustande kommt. Es ergeben sich aus der Veröffentlichung keine rechtlichen Ansprüche an die Stadt Balve. Die APP ist eine reine Kommunikations- und Interaktionsplattform für die potenziellen Fahrer und Mitfahrer. Ein Vertrag über die Mitfahrgelegenheit besteht alleine zwischen dem Fahrer und dem Mitfahrer.

Soll das Fahrangebot / die Mitfahrsuche nicht mehr auf der Plattform erscheinen, löscht die registrierte Person über ihren Account das Angebot / Anfrage.

Was ist bei der Anmeldung / Beförderung von Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (16-18 Jahre) zu beachten?

Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, sind aus rechtlichen Gründen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften ausgeschlossen. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es aus versicherungsrechtlichen Gründen einer Einverständniserklärung seitens eines Personensorgeberechtigten.