Gewerbe An, Ab- und Ummeldungen

Das Land bietet durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) dem Bürger verschiedene Portale für Verwaltungsdienstleistungen an. Die Gewerbean-, um- und abmeldung  wird daher zentral über das Wirtschafts-Service-Portal NRW durchgeführt.

Im Verlauf des Online-Vorgangs werden Sie aufgefordert, eine Bilddatei Ihres Personalausweises oder Reisepasses (inklusive aktueller Meldebescheinigung) hochzuladen.

Sie erhalten nach Eingabe Ihrer Daten direkt die Möglichkeit die Leistung online zu bezahlen und nach dem Bezahlvorgang bekommen Sie Ihre Empfangsbescheinigung.

Die Bescheinigung ist auch ohne Siegel und Unterschrift gültig und der Bescheinigung in Papierform, dem sog. Gewerbeschein, gleichgestellt.

Sie erhalten keine weitere Bestätigung in Schriftform von der Stadt Balve.

Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie sich zunächst am Service-Konto NRW anmelden.
Die Anmeldung bei Service-Konto NRW können Sie für alle Verwaltungsdienstleitungen verwenden.

Gewerbe-Anmeldung

Gewerbe-Abmeldung

Gewerbe-Ummeldung

Zuständige Abteilungen

  • Fachbereich 1