Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Balve

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts ist ein wichtiges Instrument der planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels. Es ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und stellt eine informelle Planungsgrundlage dar ohne direkte rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Das Konzept dokumentiert die kommunalen Planungsabsichten und ist beispielsweise bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.
In diesem Konzept sind die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in Balve untersucht worden und die wesentlichen Zielsetzungen und Grundsätze der Balver Einzelhandels- und Standortentwicklung dargelegt.

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Balve enthält städtebauliche Zielvorstellungen für die Einzelhandelsentwicklung, wobei hier der Fokus aufgrund der gegenwärtigen Rahmenbedingungen (Konkurrenz durch Onlinehandel) auf dem Schutz und der Stabilisierung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen liegt.

Weiter wird in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der zentrale Versorgungsbereich für das Stadtgebiet Balve definiert. Dieser Bereich stellt eine städtebaulich integrierte Einzelhandelslage dar und übernimmt nach Lage, Art und Zweckbestimmung eine zentrale Funktion für die Versorgung der Bevölkerung innerhalb der Stadt Balve.

Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung entlang der Hauptstraße, entlang der westlichen Hönnetalstraße sowie rund um den Drostenplatz.
Der Sonderstandort Hönnetalstraße wird nicht als zentraler Versorgungsbereich gewertet, besitzt jedoch aufgrund der vorhandenen Nutzungen (Lebensmittelmärkte, Drogeriemarkt, Fachmarkt) eine wichtige Bedeutung für die wohnortnahe Versorgung der Stadt Balve.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes finden Sie hier:

Balve_EHK_2023_2024.pdf