Bauturbo
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist am 30.Oktober 2025 der sogenannte „Bauturbo“ in Kraft getreten. Mit den Gesetzesänderungen wurden neue Befreiungstatbestände zugunsten des Wohnungsbaus in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen. Insbesondere soll neuer Wohnraum schneller durch die gezielte Abweichung von den bestehenden Vorschriften geschaffen werden. Die Gesetzesänderungen ermöglichen somit weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften des BauGB in Bezug auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Um diese neuen Freiheiten geordnet zu nutzen, hat die Stadt Balve Leitlinien entwickelt. Diese Leitlinien stellen ein verlässliches Steuerungsinstrument dar, das die Beschleunigung des Wohnungsbaus mit dem Erhalt der kommunalen Planungshoheit harmonisiert. Die Leitlinien definieren im Vorfeld klare, transparente Spielregeln für die Bauherren und schaffen so Rechtssicherheit für alle Beteiligten.